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Hundehaftpflichtversicherung – darauf müssen Hundehalter achten

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Die Leinenpflicht in der Hundehaftpflichtversicherung sorgt immer wieder für Diskussionen. Seit in Großstädten wie Berlin immer mehr Auslaufgebiete geschlossen werden, müssen Hundebesitzer auf Wohngebiete ausweichen. Überall dort, wo sich mehrere Interessengruppen Räume teilen, ist das Konfliktpotenzial größer. Und da ein Tier kein Roboter ist, sehen sich gerade Fußgänger in Städten Gefährdungen durch Hunde ausgesetzt. In vielen Großstädten wurde daher Leinenpflicht eingeführt. Grundsätzlich empfiehlt sich für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung.

Erziehung und Verantwortung
Zum verantwortungsvollen Umgang mit einem Hund gehören nicht nur die richtige Erziehung, sondern auch Vorsichtsmaßnahmen wie Maulkorb oder Leine. Auf Gemeindeebene gibt es gesetzliche Regelungen, um das friedliche Miteinander von Mensch und Tier zu gewährleisten. Da es trotzdem immer wieder zu Unfällen kam, haben manche Bundesländer die Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie gilt in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für alle Hunde, die mindestens drei bzw. sechs Monate alt sind.

Im Zweifelsfall lieber anleinen
Listenhunde unterlägen grundsätzlich dem Leinenzwang. Aber auch Hunde, die als nicht als gefährlich eingestuft werden, müssen beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine geführt werden. Dabei variieren die Vorschriften von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Um im Schadensfall nicht in die Pflicht genommen zu werden, sollte jeder Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen. Ein Leinenzwang darf jedoch niemals Bestandteil der Haftpflichtversicherungsbedingungen sein. Wer eine neue Hundehaftpflichtversicherung abschließt oder seine bestehende Versicherung überprüft, sollte daher immer darauf achten, dass keine derartige Klausel vorliegt.

Wann greift die Hundehaftpflichtversicherung?
In Hamburg und Berlin ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Doch auch dort, wo der Gesetzgeber keine Vorschriften macht, sollten sich Hundehalter mit einer Hundehaftpflichtversicherung vor Regressansprüchen schützen. Denn selbst bei gut erzogenen Hunden können Besitzer Schäden nicht immer verhindern, so sehr sie es auch möchten. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Risiken und übernimmt auch Schadensersatzansprüche, sofern sie berechtigt sind. Miteigentümer und Hundesitter sind ebenfalls mitversichert. Wer Freunde zum Gassi gehen schickt, braucht sich also keine Gedanken machen. Auch sie genießen umfassenden Versicherungsschutz.

Mit der Haftpflichtversicherung ruhiger schlafen
Hat ein Tier Schaden an einer gepachteten oder gemieteten Immobilie verursacht, kann ein solcher Mietsachschaden unbürokratisch geregelt werden. Die Hundehaftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Forderungen gegen den Hundehalter ab.

Ein unverbindliches Angebot kann auf pferd-versichert.de angefordert werden.

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