pferd-versichert.de Blog

Tierversicherungen von A-Z

Keine Hundehaftpflicht – welche Strafe gibt es?

| Keine Kommentare

In den letzten Jahren haben mehrere Bundesländer in Deutschland die Hundehaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung eingeführt. Das bedeutet, wer einen Hund in einem dieser Bundesländer hält, egal, welche Rasse, muss eine Hundehaftpflicht für sein Tier abschließen. Die erste Versicherungspflicht führte 2007 Hamburg für alle Hunde ein. Der Grund: eine tödliche Beißattacke eines Hundes auf ein Kind. Daraufhin entschied die Landesregierung der Hansestadt, dass die Hundehaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung aller Hundehalter für ihren Hund ist. Mittlerweile sind mehrere Bundesländer dieser Regelung gefolgt:

• Berlin (Versicherungspflicht für alle Hunde)
• Niedersachsen (Versicherungspflicht für alle Hunde)
• Sachsen-Anhalt (Versicherungspflicht für Welpen und neu erworbene Hunde)
• Thüringen (Versicherungspflicht für alle Hunde)

Eine von der generellen Versicherungspflicht abweichende Regelung besteht in folgenden Bundesländern: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein. In den genannten Bundesländern sind Kampfhunde und auffällige Hunde versicherungspflichtig in der Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen besteht Versicherungspflicht für Hunde ab einem Gewicht von 20 Kilogramm und einer Größe von mehr als 40 Zentimeter.
Keine Versicherungspflicht in der Hundehaftpflicht besteht in folgenden Bundesländern:

• Bremen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Saarland
• Hessen

Warum ist es gut, wenn die Hundehaftpflicht für jeden Hundehalter Pflicht wird?

Jeder Hund kann einen Schaden an Dritten oder einen Sachschaden verursachen. Der Hundehalter haftet laut Gesetz grundsätzlich für den Schaden, den sein Tier verursacht. Deswegen rentiert es sich für  jeden Hundehalter, über eine Hundehaftpflicht nachzudenken – Versicherungspflicht oder nicht.

Hier kostenlos ein Angebot zu unserer Hundehaftpflichtversicherung anfordern!

Trotz Pflicht keine Hundehaftpflicht abgeschlossen – welche Strafe droht?

Dass Deutschland die Regelung über die Versicherungspflicht von Hunden ernst nimmt, zeigt sich an den Strafen. Im schlimmsten Fall droht eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Bußgelder drohen nach einem Schadensfall sowie bei Auffälligkeit des Hundes. Meldet jemand den Hund bei den Behörden, führt diese in der Regel eine Kontrolle beim Hundehalter durch.

Hundehalter kann nicht zahlen – wer hilft dem Geschädigten?

Grundsätzlich gilt: Ist der Hundehalter nicht versichert in der Hundehaftpflicht, muss er für den durch sein Tier entstandenen Schaden aufkommen. Das kann den kompletten finanziellen Ruin für ihn bedeuten. Viele Hundehaftpflichtversicherungen enthalten eine Forderungsausfallversicherung. Diese tritt ein, wenn ein fremder Hund den Hundehalter schädigt und der verantwortliche Hundehalter nicht bezahlen kann.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


+ 8 = 9